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Aktuelles - Wichtig für alle
Wildhalter !!! Rundschreiben 2009
Formulare zum Antrag der EU-Zulassung.
Maßgebend ist das "Handbuch für kleine
Metzgereien und Direktvermarkter",
in diesem Vorschriftenwerk sind auch die Handlungsempfehlungen für die
Abnahme der Schlachträume nach der EU-Verordnung 853/2004 aufgeführt
hier
auf den Seiten 11 bis 22 finden Sie die Antragsunterlagen wie
Anschreiben, Betriebsspiegel, Selbstauskunft usw.;
zusätzlich benötigen Wildhalter noch
folgende Formblätter , die dem Antrag zur EU-Zulassung des Schlachtraumes
beizulegen sind:
Erklärung nach dem Infektionsschutzgesetz
hier
Protokoll zur Messung der Kühlraumtemperatur
hier
Protokoll zur
Mitarbeiterschulung/Eigenbeschulung
hier
Reinigungs- und Desinfektionsplan
hier
Schädlingsbekämpfung und Kontrolle
hier
Entsorgung tierischer Nebenprodukte/Farmwild
hier
Sinnvoll ist auch eine Erklärung
"Notfallplan" - was unternehme ich wenn die Kühlanlage ausfällt?
(Aggregat verwenden, sofortige Zerwirkung der Stücke und Verbringung in
Kühlschrank oder Auslieferung etc.).
Der Betriebsablauf ist zu schildern, eine Handskizze mit Lageplan ist dem
Antrag beizulegen.
Bei der zuständigen Gemeinde wird das
"polizeiliche Führungszeugnis" und die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
beantragt.
(auch wenn kein Gewerbe vorliegt).
Der Antrag ist beim Landratsamt - Veterinäramt - einzureichen. Das Landratsamt
prüft den Antrag, fordert die fehlenden Unterlagen nach und legt den Antrag dann
an die Regierung von Oberfranken vor.
weitere wichtige Entscheidungspunkte:
Zulassung des Lebensmittelbetriebes Farmwild
hier
Klärung der Gewerbeanmeldung
hier
Klärung Fettabscheider
hier
Anerkennung "ähnlich dem freilebenden Wild"
hier
Im aktuellen Rundschreiben sind weitere
wichtige Informationen enthalten
hier
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